Zur Haftung des Verkäufers von GmbH-Geschäftsanteilen bei Insolvenzreife der GmbH
BGH, Urt. v. 26.9.2018 – VIII ZR 187/17
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Sachmängelvorschriften bei einem Kaufvertrag über Geschäftsanteile an einer GmbH grundsätzlich nicht zur Anwendung kommen, weil es sich insoweit um einen Rechtskauf handelt. Nur wenn Gegenstand des Kaufvertrages der Erwerb sämtlicher (oder nahezu sämtlicher) Anteile an einer GmbH und damit faktisch auch an einem von der GmbH betriebenen Unternehmen ist, ist das Sachmängelgewährleistungsrecht ausnahmsweise anwendbar. Dies ist aber nicht der Fall, wenn ein Käufer, der bereits zuvor 50 % der Anteile besitzt, weitere 50% der Anteile hinzukauft.
Der BGH stellte fest, dass der Erwerb eines Geschäftsanteils an einer GmbH ein Rechtskauf ist. Eine Überschuldung der GmbH stelle dann keinen Mangel des gekauften Anteils dar, weil der Anteil dadurch nicht mit Rechten Dritter belastet sei. Der Verkäufer hafte nur für den Bestand und nicht für die Bonität des veräußerten Rechts. Zur Begründung der Ausnahme beim Erwerb (nahezu) sämtlicher Anteile an einer unternehmensführenden GmbH führt der BGH aus, dass in solchen Fällen sowohl nach der Vorstellung der Vertragsparteien als auch objektiv bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Erwerb als Kauf des Unternehmens selbst und damit als Sachkauf zu betrachten sei. Ohne Bedeutung sei, ob der Käufer mit den neu zu erwerbenden Anteilen in seiner Hand (nahezu) sämtliche Anteile vereinen würde. Abzustellen sei nur auf den Gegenstand der konkreten Transaktion.
Praxishinweis: Der Verkäufer von Geschäftsanteilen sollte vorsorglich neben dem üblichen Ausschluss der Gewährleistung auch Ansprüche wegen Störung oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage ausschließen. Da die Überschuldung der GmbH keinen Rechtsmangel darstellt, sind solche Ansprüche nicht gesperrt und können zu einer für den Verkäufer ungünstigen nachträglichen Vertragsanpassung führen. Der Käufer sollte wiederum stets darauf achten, dass der Kaufvertrag eine präzise Bilanzgarantie enthält.