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Zum Unternehmensbegriff bei Verbraucherdarlehensverträgen

BGH, Urt. v. 09.12.2008 - XI ZR 513/07

Darlehensgeber kann bei einem Verbraucherdarlehensvertrag auch ein Unternehmer sein, dessen unternehmerische Tätigkeit nicht in der Kreditvergabe besteht. Erforderlich ist nur, dass er bei Abschluss des Darlehensvertrages im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dabei reicht es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) schon aus, wenn die Darlehensvergabe gelegentlich der gewerblichen Tätigkeit erfolgt.

Praxishinweis: Da für Verbraucherdarlehensverträge Sondervorschriften gelten, für die das Gesetz bei Nichteinhaltung mitunter sogar die Nichtigkeit des Vertrages vorsieht, sollte man bei der Darlehensvergabe durch Unternehmer an Verbraucher besondere Sorgfalt walten lassen.

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