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Zinslose Stundung eines Pflichtteilsanspruches

FG Münster, Urt. v. 08.12.2008 - 3 K 2849/06 Erb

Bei der zinslosen Stundung eines Pflichtteilsanspruches handelt es sich um eine steuerpflichtige freigebige Zuwendung im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Das entschied jetzt das Finanzgericht Münster. Gegenstand der Zuwendung sei dabei die unentgeltliche Gewährung des Rechts, das in Form des Pflichtteilsanspruches überlassene Kapital zu nutzen.

Praxishinweis: Bei der mitunter aus steuerlichen Gründen empfohlenen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches nebst Stundungsvereinbarung ist daher Vorsicht geboten.

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