Zahlungen eines Ehegatten auf ein Oder-Konto der Eheleute können Schenkungsteuer auslösen
BFH, Urt. v. 23.11.2011 - II R 33/10
Die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto der Eheleute kann zu einer der Schenkungsteuer unterliegenden Zuwendung an den anderen Ehegatten führen. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH). Das Finanzamt müsse jedoch anhand objektiver Tatsachen nachweisen, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann.
Je häufiger der nichteinzahlende Ehegatte auf das Guthaben des Oder-Kontos zugreift, um eigenes Vermögen zu schaffen, umso stärker spreche sein Verhalten dafür, dass er wie der einzahlende Ehegatte zu gleichen Teilen Berechtigter ist. Verwende der nichteinzahlende Ehegatte dagegen nur im Einzelfall einen Betrag zum Erwerb eigenen Vermögens, könne das darauf hindeuten, dass sich die Zuwendung des einzahlenden Ehegatten an den anderen Ehegatten auf diesen Betrag beschränkt und nicht einen hälftigen Anteil am gesamten Guthaben auf dem Oder-Konto betrifft.
Praxistipp: Bei Überweisungen auf ein Gemeinschaftskonto durch einen Ehegatten sollte beachtet werden, dass diese Schenkungsteuer auslösen können. Gerade bei größeren Beträgen kann es sich daher empfehlen, ein Einzelkonto einzurichten.