Widerrufsjoker ausgelaufen
Seit dem 21.06.2016 können Immobiliendarlehensverträge, die bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden, nicht mehr mit der Begründung widerrufen werden, der Verbraucher sei nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden. Für diese Verträge hat der Gesetzgeber den sog. Widerrufsjoker jetzt auslaufen lassen.