Rechtsprechungsänderung zu eigenkapitalersetzenden Darlehen
BGH, Urt. v. 26.01.2009 - II ZR 217/07
Zahlt ein GmbH-Gesellschafter einen Betrag, den ihm die Gesellschaft aus einem eigenkapitalersetzenden Darlehen zur Verfügung gestellt hat, umgehend zur Erfüllung einer aus Kapitalerhöhung resultierenden Einlageschuld an die Gesellschaft zurück, leistet es nicht die geschuldete Einlage, sondern erfüllt seine Pflicht zur Erstattung verbotener Rückzahlungen.
Praxishinweis: Bei Zahlungen auf eine bei Hin- und Herzahlen vermeintlich entstandene Schuld ist daher Vorsicht geboten.