Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Abfindung für Erbverzicht
BGH, Beschl. v. 03.12.2008 – IV ZR 58/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) steht einem Abkömmling wegen der Abfindung, die der Erblasser für den Verzicht eines anderen Abkömmlings auf das gesetzliche Erbrecht leistet, ein Pflichtteilsergänzungsanspruch im Hinblick auf die Erhöhung seiner eigenen Pflichtteilsquote grundsätzlich nicht zu.