Alle Beiträge zum Stichwort: Erbschaftsteuer

Schwerpunkte der Kanzlei Bremenkamp Salger Steueroptimierte Gestaltung

Kapitalwert eines Nießbrauchs

Besteht ein Nießbrauchsrecht auf die gesetzlich bestimmte Mindestdauer, ermittelt sich sein Kapitalwert in der Regel ausschließlich nach der auf der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts basierenden Bewertung. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

21.07.2023
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Schwerpunkt der Kanzlei Bremenkamp Salger Vererben, Schenken, Stiften

Keine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bei Grundstücksvermächtnis

Das Vermächtnis an einem inländischen Grundstück unter liegt nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht, wenn Erblasser und Vermächtnisnehmer weder über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen, noch dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

02.06.2023
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Schwerpunkte der Kanzlei Bremenkamp Salger Schiedsverfahren und Wirtschaftsmediation

Maßgeblichkeit eines zeitnahen Kaufpreises für schenkungsteuerliche Bewertung

Liegen weder vom Gutachterausschuss ermittelte Vergleichspreise noch Vergleichsfaktoren vor, kann sich der für die Schenkungsteuer relevante Vergleichspreis auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

23.01.2023
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Schwerpunkte der Kanzlei Bremenkamp Salger Steueroptimierte Gestaltung

Höhere Schenkung- und Erbschaftsteuer ab 2023?

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Bei der Schenkung oder Vererbung von Immobilien könnte dies zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer von bis zu 50 Prozent führen.

04.11.2022
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Schwerpunkt der Kanzlei Bremenkamp Salger Vererben, Schenken, Stiften

Beendigung der Selbstnutzung bei einem Familienheim

Der Erwerb des selbst genutzten Familienheims ist für ein Kind des Erblassers im Erbfall unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung jedoch mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an der Selbstnutzung gehindert. Die Hinderungsgründe müssen sich dabei auf die Selbstnutzung des betreffenden Familienheims beziehen und nicht auf die Führung jeglichen Haushalts auch an einem anderen Ort. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

30.08.2022
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Schwerpunkt der Kanzlei Bremenkamp Salger Rechtsabteilung des Mittelstands

Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben vorangegangener Generationen

Auch bei einem Vorversterben der beiden vorangegangenen Generationen steht Urenkeln nur ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu und nicht in Höhe von 200.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. So entschied jetzt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.

19.07.2022
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Schwerpunkte der Kanzlei Bremenkamp Salger Steueroptimierte Gestaltung

Bedarfsabfindung bei Scheidung nicht schenkungsteuerpflichtig

Regeln Eheleute die mit ihrer Ehe verbundenen Rechtsfolgen umfassend individuell und vereinbaren Sie für den Fall der Scheidung Zahlungen in bestimmter Höhe, unterliegen diese Zahlungen nicht der Schenkungsteuer. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

05.05.2022
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Schwerpunkt der Kanzlei Bremenkamp Salger Vererben, Schenken, Stiften

Besteuerung beim Tod des Beschwerten fälliger Vermächtnisse

Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind erbschaftsteuerlich im Wesentlichen so zu behandeln wie Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten anfallen. Dies gilt auch dann, wenn der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses verstirbt und das Vermächtnis daher einem zweitberufenen Vermächtnisnehmer anfällt. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

07.03.2022
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Schwerpunkte der Kanzlei Bremenkamp Salger Steueroptimierte Gestaltung

Schenkungsteuerliche Behandlung von Zahlungen des Beschenkten zur Anspruchsabwehr

Zahlungen des Beschenkten zur Abwehr von Ansprüchen des beeinträchtigten Vertragserben oder des Nacherben können im Rahmen der Schenkungsteuer abzugsfähig sein. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

26.10.2021
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