Alle Beiträge zum Stichwort: Arzthaftung

Bestimmte Bedenkzeit zwischen Aufklärung und OP-Einwilligung nicht nötig
Die Einwilligung eines Patienten in eine Operation ist nicht deshalb unwirksam, weil sie unmittelbar nach dem Aufklärungsgespräch erfolgt. Mit dieser Entscheidung hebt der Bundesgerichtshof (BGH) eine umstrittene Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen auf.

Befähigung fehlt nicht allein wegen noch ausstehender Facharztanerkennung
War ein Arzt für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird nach dem Gesetz vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt einer Gesundheitsverletzung ursächlich war (§ 630h Abs. 4 BGB). Die noch fehlende Facharztanerkennung rechtfertigt laut Oberlandesgericht (OLG) Dresden für sich genommen nicht diese Vermutung.

Verjährung von Arzthaftungsansprüchen
Die Verjährungsfrist von regelmäßig drei Jahren beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Antragstellerin von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Eine solche Kenntnis wird nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden regelmäßig jedenfalls durch ein Privatgutachten vermittelt, in dem ein Behandlungsfehler bejaht wird.

Anforderungen an ärztliche Aufklärung
Inhalt einer ärztlichen Aufklärung und ob diese ausreichend war, sind häufige Streitpunkte in Arzthaftungsfällen. Das Oberlandesgericht Dresden entwickelt mit einer aktuellen Entscheidung insoweit für sich eine ständige Rechtsprechung, die dem beweispflichtigen Arzt gewisse Erleichterungen verschafft.

Weisheitszahnentfernung: Schädigung des Zungennervs ist typisches Risiko
Die Schädigung des Zungennvervs (nervus lingualis) ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden ein typisches Risiko beim „Ziehen“ eines Weisheitszahns. Komme es daher zu einer solchen Schädigung, könne daraus nicht der Anscheinsbeweis abgleitet werden, die Behandlung sei fehlerhaft erfolgt.