Alle Beiträge von Dr. Tobias Spanke

Schwerpunkte der Kanzlei Bremenkamp Salger Schiedsverfahren und Wirtschaftsmediation

Maßgeblichkeit eines zeitnahen Kaufpreises für schenkungsteuerliche Bewertung

Liegen weder vom Gutachterausschuss ermittelte Vergleichspreise noch Vergleichsfaktoren vor, kann sich der für die Schenkungsteuer relevante Vergleichspreis auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

23.01.2023
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Schwerpunkte der Kanzlei Bremenkamp Salger Steueroptimierte Gestaltung

Höhere Schenkung- und Erbschaftsteuer ab 2023?

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Bei der Schenkung oder Vererbung von Immobilien könnte dies zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer von bis zu 50 Prozent führen.

04.11.2022
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Schwerpunkt der Kanzlei Bremenkamp Salger Banken, Finanzierung, Kapitalanleger

Notwendige Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag

Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 Abs. 3 BGB) mit einem vereinbarten gebundenen Sollzins hat der Darlehensgeber gegenüber dem Darlehensnehmer im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung einen Anspruch auf Zahlung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag unzureichend sind (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 3 BGB). Hierzu hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart jetzt entschieden, dass keine detaillierten Erklärungen über Berechnung und Ermittlung der Entschädigung notwendig sind, sondern eine grobe Darstellung ausreicht.

15.09.2022
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Schwerpunkt der Kanzlei Bremenkamp Salger Vererben, Schenken, Stiften

Beendigung der Selbstnutzung bei einem Familienheim

Der Erwerb des selbst genutzten Familienheims ist für ein Kind des Erblassers im Erbfall unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c S. 5 ErbStG fällt die Steuerbefreiung jedoch mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt, es sei denn, er ist aus zwingenden Gründen an der Selbstnutzung gehindert. Die Hinderungsgründe müssen sich dabei auf die Selbstnutzung des betreffenden Familienheims beziehen und nicht auf die Führung jeglichen Haushalts auch an einem anderen Ort. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

30.08.2022
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Schwerpunkt der Kanzlei Bremenkamp Salger Rechtsabteilung des Mittelstands

Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben vorangegangener Generationen

Auch bei einem Vorversterben der beiden vorangegangenen Generationen steht Urenkeln nur ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu und nicht in Höhe von 200.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. So entschied jetzt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.

19.07.2022
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Schwerpunkt der Kanzlei Bremenkamp Salger Gesellschafter und Gesellschaften

Keine Gleichsetzung von Sparbuchvorlage und Ausschließungsbeschluss

Ist dem Inhaber eines Sparbuchs die Originalurkunde abhandengekommen und wurde diese im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt, kann durch Vorlage des Ausschließungsbeschlusses die Vorlage des Sparbuchs im Original ersetzt werden. Damit ist es dem Berechtigten möglich, die Auszahlung des Sparbuchs geltend zu machen trotz Verlust der Originalurkunde. Ein Ausschließungsbeschluss kann jedoch nicht mit der Vorlage eines Sparbuchs gleichgesetzt werden bei der Beweislastverteilung in einem Rechtsstreit über die Auszahlung des Sparguthabens. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

21.06.2022
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Schwerpunkt der Kanzlei Bremenkamp Salger Banken, Finanzierung, Kapitalanleger

Anscheinsbeweis bei abhandengekommener Bankkarte

Nach § 675w BGB muss die Bank in einem Streit um die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs nachweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde. Dazu muss sie unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden nachzuweisen (§ 675w S. 4 BGB). Diesen Anforderungen wird die Bank gerecht, wenn sie darlegt, dass die Sicherheitsmerkmale der Zahlungskarte praktisch unüberwindbar sind. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. und setzte damit die geltende Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) zum Anscheinsbeweis bei der Haftung im Falle des Missbrauchs einer Zahlungskarte fort.

21.06.2022
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Schwerpunkte der Kanzlei Bremenkamp Salger Steueroptimierte Gestaltung

Bedarfsabfindung bei Scheidung nicht schenkungsteuerpflichtig

Regeln Eheleute die mit ihrer Ehe verbundenen Rechtsfolgen umfassend individuell und vereinbaren Sie für den Fall der Scheidung Zahlungen in bestimmter Höhe, unterliegen diese Zahlungen nicht der Schenkungsteuer. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

05.05.2022
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Schwerpunkt der Kanzlei Bremenkamp Salger Banken, Finanzierung, Kapitalanleger

Verkaufsprospekt ist kein Unternehmensdatum

Die Art und Weise der Darstellung eines Verkaufsprospekts ist nicht feststellungsfähig. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG).

23.03.2022
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Schwerpunkt der Kanzlei Bremenkamp Salger Vererben, Schenken, Stiften

Besteuerung beim Tod des Beschwerten fälliger Vermächtnisse

Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind erbschaftsteuerlich im Wesentlichen so zu behandeln wie Vermächtnisse, die beim Tod des Beschwerten anfallen. Dies gilt auch dann, wenn der erstberufene Vermächtnisnehmer vor Fälligkeit des Vermächtnisses verstirbt und das Vermächtnis daher einem zweitberufenen Vermächtnisnehmer anfällt. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).

07.03.2022
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