Alle Beiträge von Ricardo Raßler

Kein Gesamtschuldnerausgleich für den Architekten
Ein Architekt hat keinen gesamtschuldnerischen Ausgleichsanspruch gegen den ausführenden Unternehmer, wenn er vom Bauherren wegen mangelhafter Objektbegehung nach Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 9 HOAI in Anspruch genommen wird und der ausführende Unternehmer nur wegen Ausführungsfehler haftet. So entschied zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Sorgfaltspflichten bei Signatur von Schriftsätzen
Reicht ein Anwalt einen fristgebundenen Schriftsatz über das elektronische Anwaltspostfach (beA) ein, muss er sich selbst von der Richtigkeit und Vollständigkeit des zu signierenden Dokumentes vergewissern. Eine Übertragung dieser Pflicht auf Büropersonal ist nicht möglich. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
Schließen die Parteien im Hauptsacheverfahren einen Vergleich, in dem die Tragung der „Kosten des Rechtsstreits“ geregelt ist, erfasst der Vergleich nicht zwingend die Kosten des vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Anwendung der HOAI-Mindestsatz-Regelung
Die Regelung über Mindestsätze aus der HOAI muss nicht bereits wegen des Verstoßes gegen das Unionsrecht unangewendet bleiben. Das entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Mietausfallschäden nur begrenzt erstattungsfähig
Wird eine vermietete Wohnung unbewohnbar, kann der Wohnungseigentümer verpflichtet sein, die Wohnung aus eigenen Mitteln in einen vermietbaren Zustand zu versetzen, um den Mietausfall zu mindern.

Feststellungsanspruch des Hauptunternehmers bei Kündigung
Der Hauptunternehmer hat nach einer freien Kündigung seines Auftraggebers einen Feststellungsanspruch gegen diesen, wenn der Hauptunternehmer selbst von seinem Nachunternehmer gerichtlich in Anspruch genommen wird.

Fortschreibung der Ausführungsplanung
Der Architekt muss die Fachplanung vollständig in die Ausführungsplanung integrieren und die Ausführungsplanung bei Bedarf fortschreiben. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt.

Architekt haftet auch für Fachplaner
Ist der Architekt mit der Objektüberwachung beauftragt, schuldet er auch die Überwachung der am Bau beteiligten Fachingenieure. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm).

Keine Vertretung des Bauherrn durch Architekt im Widerspruchsverfahren
Die Vertretung des Bauherrn durch einen Architekten im Widerspruchsverfahren gegen einen ablehnenden Bescheid der Baubehörde verstößt gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Haftung des Bauüberwachers für nicht erkennbare Mängel?
Der Kläger begehrte von seinem Architekten Schadenersatz wegen Baumängeln. Der Architekt wurde in erster Instanz aufgrund der Verletzung seiner Bauüberwachungspflicht bei Abdichtungsarbeiten verurteilt. Hiergegen legte der Architekt Berufung ein. Die Mängel seien mit bloßem Auge nicht erkennbar gewesen.