Nachlassgerichtliches Verfahren reformiert
Mit dem FGG-Reformgesetz (FamFG), das zum 01.09.2009 in Kraft getreten ist, wurde das nachlassgerichtliche Verfahren neu geregelt.
Die für die Praxis wichtigsten Änderungen ergeben sich bei den Rechtsmitteln:
Die Beschwerde gegen Entscheidungen im nachlassgerichtlichen Verfahren war bislang meist weder fristgebunden noch konnte Verwirkung durch Zeitablauf eintreten. Die (fristgebundene) sofortige Beschwerde fand nur statt, wenn dies gesetzlich bestimmt war.
Das neue FamFG bestimmt nun, dass Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Entscheidung künftig grundsätzlich binnen einer Frist von einem Monat zu erheben ist.
Auch der Instanzenzug hat eine vollständige Neuregelung erfahren.
Praxishinweis: Insbesondere bei Beschwerden in Erbscheinsverfahren ist zukünftig die Monatsfrist zu beachten.