Keine U.S. Discovery zur Unterstützung von internationalen Schiedsverfahren
Supreme Court, Urt. v. 13.06.2022 - ZF Automotive US, Inc., et al. v. Luxshare, Ltd., No. 21-401; AlixPartners, LLP, et al. v. Fund for Protection of Investors’ Rights in Foreign States, No. 21-518
US-Gerichte dürfen bei im Ausland angesiedelten Schiedsverfahren mit Bezug zu den USA keine "Discovery" zur Erlangung von Beweismitteln, also insbesondere die umfassende Herausgabe von Dokumenten, anordnen. Wie der U.S. Supreme Court jüngst entschied, sind private Schiedsgerichte im Ausland – hier: in Deutschland – keine ausländischen oder internationalen Gerichte („foreign or international tribunal“) im Sinne des 28 U.S.C. („United States Code“) 1782.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit um den 2017 vereinbarten Verkauf zweier Geschäftssparten des Automobilzulieferers Automotive US ZF an das in Hongkong ansässige Unternehmen Luxshare. Die Richterinnen und Richter am obersten Gerichtshof der USA hatten die seit langem umstrittene Frage zu klären, ob ein privates Schiedsverfahren im Ausland – vorliegend nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) in Deutschland – als "foreign or international tribunal" im Sinne des 28 U.S.C. 1782 anzusehen ist.
Diese Vorschrift erlaubt es einem U.S. District Court zur Nutzung in einem Verfahren vor einem ausländischen oder internationalen Tribunal („foreign or international tribunal“) gewisse Discovery-Anordnungen zu treffen. Nun hat der U.S. Supreme Court entschieden, dass 28 U.S.C § 1782 privaten Schiedsgerichten nicht zur Verfügung steht. Damit hat der U.S. Supreme Court Parteien sowohl in institutionellen als auch in ad hoc-Schiedsverfahren diesen Weg der Beweisgewinnung abgeschnitten.
Er verneinte dies und lehnte die von Luxshare beantragte Discovery ab. Private Schiedsgerichte fielen nach Wortlaut, Systematik und Historie des 28 U.S.C. 1782 nicht in den Anwendungsbereich der Norm. Diese solle Discovery nur für staatliche oder zwischenstaatliche Rechtsprechungsorgane ermöglichen.
Praxishinweis: Parteien in deutschen Schiedsverfahren, die auf eine Beschaffung von Beweismitteln im Wege einer U.S. Discovery hofften, müssen zukünftig umdenken und noch mehr als bisher auf die Vorlage von Dokumenten im Rahmen des Schiedsverfahrens drängen, um so an etwaige Beweismittel zu gelangen.