Keine Teilungsversteigerung bei Testamentsvollstreckung
BGH, Beschl. v. 14.05.2009 - V ZB 176/08
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes scheidet die Teilungsversteigerung auf Antrag eines Miterben aus, wenn die Auseinandersetzung des Nachlasses einem Testamentsvollstrecker übertragen ist. Nichts Anderes gelte auch für die Gläubiger eines Miterben.
Praxistipp: Auch wenn der Miterbe in derartigen Fällen die Teilungsversteigerung nicht alleine betreiben kann, besteht doch die Möglichkeit, dass der Testamentsvollstrecker seine Zustimmung hierzu erklärt. Von dieser Option sollte Gebrauch gemacht werden, wenn durch die Versteigerung erfahrungsgemäß bessere Erlöse erzielt werden, weil sich die Interessenten gegenseitig hochbieten.