Keine Erbeinsetzung durch Aufkleber
OLG Hamburg, Beschl. v. 08.10.2013 - 2 W 80/13
In dem vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschiedenen Fall hatte der spätere Erblasser auf einer Karte zwei Aufkleber angebracht. Nach dem Text eines Aufklebers sollte eine bestimmte Person die Haupterbin sein, der weitere Aufkleber enthielt die Initialen des Erblassers sowie ein Datum.
Das OLG erachtete die Karte mit den Aufklebern nicht als wirksames Testament. Zwar stünden die Verwendung ungewöhnlichen Schreibmaterials oder die ungewöhnliche Gestaltung der Annahme eines Testaments grundsätzlich nicht entgegen. Liegen solche Aspekte vor, sei jedoch ein Testierwille des Erblassers besonders sorgfältig zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund sei in dem vorliegenden Fall mangels nachgewiesenem Testierwillen von keinem wirksamen Testament auszugehen. Darüber hinaus seien die aufgebrachten Aufkleber jederzeit manipulierbar und fehle es an einer eigenhändigen Unterschrift des Erblassers.
Praxishinweis: Die Entscheidung verdeutlicht einmal mehr, dass von juristischen Laien ohne rechtliche Beratung errichtete „Testamente“ oftmals unwirksam sind. Fachkundige Beratung ist daher dringend anzuraten.