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Gesetzesänderung zu "Cash-GmbHs"

Nach monatelangen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat am 06. und 07. Juni 2013 beschlossen, bisher legale Steuerschlupflöcher zu schließen.

Betroffen von den Änderungen sind u.a. die sog. „Cash-GmbHs“, die es Erben bislang ermöglichten, große private Vermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren und damit die Schenkungsteuer erheblich zu reduzieren. Der jetzt gefundene Kompromiss sieht vor, dass Finanzmittel zu schädlichem Verwaltungsvermögen zählen, soweit der Bestand im Besteuerungszeitpunkt 20% des Unternehmenswertes überschreitet.

Die Neuregelung gilt für Übertragungen, bei denen die Steuer nach dem 06. Juni 2013 entsteht.

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