Aktuelles
 

Erbrechtsreform beschlossen

Berlin, 02.07.2009

Am 02.07.2009 hat der Bundestag die Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet.

Die Reform beinhaltet unter anderem eine Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe, eine Erweiterung der Stundungsgründe für Pflichtteilsansprüche, eine gleitende Ausschlussfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche (Abschmelzen um 10% für jedes Jahr zwischen Schenkung und Erbfall), eine bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich sowie eine Abkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen (von grundsätzlich 30 Jahren auf die Regelverjährung von nur 3 Jahren).

Wieder gestrichen wurde die Möglichkeit der nachträglichen Anrechnung von lebzeitigen Zuwendungen auf den Pflichtteilsanspruch, die im Regierungsentwurf enthalten war.

Das neue Recht ist am 01.01.2010 in Kraft getreten.

Praxishinweis: Auch zukünftig sollten daher bei lebzeitigen Zuwendungen grundsätzlich Regelungen zur Pflichtteilsanrechnung getroffen werden, eine einseitige Nachholung (z.B. durch Testament) ist nicht möglich.

 

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge anzeigen