Einheitlicher Patentschutz in der EU
Am 19.02.2013 haben 24 Mitgliedsstaaten das Abkommen zur Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Patentgerichts in Brüssel unterzeichnet. Dieses Abkommen stellt den dritten Teil bei der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes dar.
Bereits zuvor hatten die Mitgliedsstaaten über die Schaffung einheitlicher Übersetzungsregelungen und das neue EU-Patent abgestimmt, das automatisch flächendeckenden Patentschutz in den Vertragsstaaten gewährt; das ist mit einer deutlichen Verringerung der Kosten für einen europaweiten Patentschutz verbunden. Das einheitliche Patentgerichts wird seinen Sitz in Paris haben, Außenkammern werden in München und London angesiedelt.
Nach Unterzeichnung des Abkommens kann nun der formelle Ratifikationsprozess starten, in dessen Rahmen mindestens 13 Vertragsstaaten das Abkommen ratifizieren und in nationales Recht umsetzen müssen. Geplant ist, dass im Frühjahr 2014 alle Voraussetzungen zur Vergabe des neuen EU-Patents geschaffen sind.
Praxistipp: Unternehmen, die in den nächsten Monaten Patentanmeldungen beabsichtigen, bei denen ein Schutz über Deutschland hinaus geplant ist, sollten sich über die Neuregelungen zum einheitlichen Patentschutz informieren.