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Eingetragene Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt

BVerfG, Beschl. v. 21.07.2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07

Seit Einführung der (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 werden eingetragene Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer deutlich höher belastet als Ehegatten. Ab 2009 sind zwar der persönliche Freibetrag sowie der Versorgungsfreibetrag für erbende Lebenspartner und Ehegatten gleich hoch; jedoch werden eingetragene Lebenspartner weiterhin wie entfernte Verwandte und Fremde mit den höchsten Steuersätzen besteuert.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 vom 22.06.2010 ist eine vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht - also auch in den Steuersätzen - beabsichtigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt für zwei Erbfälle aus den Jahren 2001 und 2002 entschieden, dass die Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber den Ehegatten im Erbschaftsteuerrecht mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Der Gesetzgeber muss daher bis zum 31.12.2010 eine Neuregelung auch für Altfälle treffen.

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