Aktuelles
 

Pflichtteilsergänzungsanspruch auch bei Schenkungen des Erblassers vor Geburt des Abkömmlings

BGH, Urt. v. 23.05.2012 - IV ZR 250/11

Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 Abs. 1 BGB setzen nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung bereits zum Zeitpunkt der Schenkung bestand. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) und gab damit seine bisher vertretene sog. Theorie der Doppelberechtigung auf.

Neben dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte des Gesetzes begründet der BGH seine Rechtsprechungsänderung mit dem Sinn und Zweck des Pflichtteilsrechts, eine Mindestteilhabe naher Angehöriger am Vermögen des Erblassers sicherzustellen. Hierfür sei es unerheblich, ob der im Erbfall Pflichtteilsberechtigte schon zum Zeitpunkt der Schenkung pflichtteilsberechtigt war oder nicht.

Praxistipp: Pflichtteilsberechtigte, deren Pflichtteilsberechtigung zum Zeitpunkt einer Schenkung noch nicht vorlag, sollten prüfen (lassen), ob sie nach der neuen Entscheidung Ansprüche erfolgreich geltend machen können.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge anzeigen