Beweislast bei Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst
BGH, Urt. v. 22.06.2009 - II ZR 143/08
Besteht Streit, ob eine Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst berechtigt war, braucht die Gesellschaft nur darzulegen, dass der Geschäftsführer auf einen möglicherweise nicht bestehenden Anspruch geleistet hat. Dem Geschäftsführer selbst obliegt es in einem solchen Fall, darzulegen und zu beweisen, dass er auch einen Anspruch auf die Zahlung hatte. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).