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Auftragsverhältnis bei Vollmachten

BGH, Beschl. v. 26.06.2008 – III ZR 30/08

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) lässt sich die Rechtsprechung, wonach zwischen Eheleuten ein Auftragsverhältnis im Sinne des BGB bei der Erteilung einer Vollmacht regelmäßig nicht besteht, nicht ohne Weiteres auf Fallgestaltungen mit sonstigem familiären oder personalen Einschlag übertragen.

Praxistipp: Es ist daher zu empfehlen, auch das zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem bestehende Verhältnis individuell und schriftlich zu regeln.

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