Aktuelles
 

Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlungsgutachten trotz Kaufvertrag

OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 02.05.2011 - 1 U 249/10

Um seinen Anspruch zu beziffern, kann ein Pflichtteilsberechtigter zum Wert einer Immobilie vom Erben die Einholung eines Sachverständigengutachtens auch dann verlangen, wenn bereits ein Kaufvertrag sowie die Schätzung eines Maklers vorliegen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

Zur Begründung führt das OLG aus, der Kaufvertrag und die Schätzung eines Maklers reichten allein für die sachgerechte Bewertung einer Immobilie nicht aus. Das Sachverständigengutachten solle dem Pflichtteilsberechtigten die Einschätzung des Risikos eines Rechtsstreits erleichtern, insbesondere Aufschlüsse dazu geben, ob der tatsächlich erzielte Kaufpreis auch dem Verkaufswert entspricht. Dies lasse sich nur durch eine ordnungsgemäße Erfüllung der Wertermittlungspflicht des Erben erreichen.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertung von Nachlassgegenständen anhand des im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall tatsächlich erzielten Verkaufserlöses stehe nicht entgegen, da sich diese nur auf die letzte Stufe einer pflichtteilsrechtlichen Stufenklage beziehe.

Praxistipp: Auch bei einem zeitnah zum Erbfall erfolgten Verkauf einer Immobilie durch den Erben sollte der Pflichtteilsberechtigte in der Regel die Einholung eines Wertermittlungsgutachtens verlangen.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge anzeigen