Aktuelle Fachbeiträge im Wirtschaftsrecht
Pflichtteilsstrafklausel greift auch für Sozialversicherungsträger
Setzen sich Eheleute auf den Tod des Erstversterbenden testamentarisch gegenseitig als Alleinerben ein, wird nicht selten zusätzlich eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel im Testament verfügt. Üblich ist dabei eine Regelung, wonach das Kind, das auf den Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteil verlangt, auch beim zweiten Todesfall nur den Pflichtteil erhält anstatt einer Erbenstellung. Leitet ein Sozialversicherungsträger, der Sozialleistungen an das Kind erbracht hat, den Pflichtteilsanspruch nach dem ersten Todesfall auf sich über und macht sodann den Pflichtteil geltend, um die erbrachten Sozialleistungen (teilweise) ersetzt zu erhalten, greift nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe auch in diesem Fall die Pflichtteilsstrafklausel.
Dr. Marcus Hartmann
Erneute Versteigerung eines GbR-Grundstückes, wenn der erstehende Gesellschafter nicht bezahlt
Zahlt nach der Teilungsversteigerung des Grundstückes einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) der erstehende Gesellschafter nicht das Bargebot, kann jeder Gesellschafter allein und ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter die erneute Versteigerung betreiben. So hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Matthias Rapp
Schenkungsteuerliche Behandlung von Zahlungen des Beschenkten zur Anspruchsabwehr
Zahlungen des Beschenkten zur Abwehr von Ansprüchen des beeinträchtigten Vertragserben oder des Nacherben können im Rahmen der Schenkungsteuer abzugsfähig sein. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
Dr. Tobias Spanke
Testsiegel-Werbung nur mit Angabe der Fundstelle zulässig
Testsiegel-Werbung nur mit Angabe der Fundstelle zulässig
Die Bewerbung eines Produktes mit einem Testsiegel erfordert die Angabe der Fundstelle auch dann, wenn das auf dem Produktbild erkennbare Testsiegel nicht besonders herausgestellt ist. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung.
Karoline Brandi, LL.M.
Beweislast bei Schadensfall im Pflegeheim
Kommt der Bewohner eines Pflegeheims zu Schaden, muss der Pflegeheimträger unter Umständen beweisen, dass dem Ereignis keine Pflichtverletzung des Pflegeheims zu Grunde lag. Eine solche Beweislastumkehr setzt aber nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) voraus, dass der Bewohner im Zeitpunkt des Schadensfalls der Obhut einer Pflegekraft im Rahmen einer konkreten Pflege- oder Betreuungsmaßnahme anvertraut war.
Dr. Marcus Hartmann