Aktuelle Fachbeiträge im Wirtschaftsrecht

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Höhere Schenkung- und Erbschaftsteuer ab 2023?

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Bei der Schenkung oder Vererbung von Immobilien könnte dies zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer von bis zu 50 Prozent führen.

Dr. Tobias Spanke

04.11.2022
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Erneutes Eingliederungsmanagement nach abermals 6 Wochen Krankheit nötig

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die rechtlich umstrittene Frage geklärt, dass nach Durchführung eines bEM erneut ein solches Verfahren einzuleiten ist, wenn der Arbeitnehmer abermals länger als sechs Wochen erkrankt ist, auch wenn noch nicht ein Jahr nach dem zuvor durchgeführten bEM vergangen ist.

Dr. Marcus Hartmann

07.10.2022
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Verjährung von Arzthaftungsansprüchen

Die Verjährungsfrist von regelmäßig drei Jahren beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Antragstellerin von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Eine solche Kenntnis wird nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden regelmäßig jedenfalls durch ein Privatgutachten vermittelt, in dem ein Behandlungsfehler bejaht wird.

Dr. Marcus Hartmann

07.10.2022
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Arbeitgeber müssen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen

Der Arbeitgeber ist nach einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

Dr. Marcus Hartmann

07.10.2022
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Notwendige Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag

Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491 Abs. 3 BGB) mit einem vereinbarten gebundenen Sollzins hat der Darlehensgeber gegenüber dem Darlehensnehmer im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung einen Anspruch auf Zahlung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag unzureichend sind (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 3 BGB). Hierzu hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart jetzt entschieden, dass keine detaillierten Erklärungen über Berechnung und Ermittlung der Entschädigung notwendig sind, sondern eine grobe Darstellung ausreicht.

Dr. Tobias Spanke

15.09.2022
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