Aktuelle Fachbeiträge im Wirtschaftsrecht
Sozialauswahl: Rentennähe kann zu Ungunsten des Arbeitnehmers wirken
Möchte ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen und kommen für die Kündigung mehrere vergleichbare Mitarbeiter in Betracht, hat der Arbeitgeber unter diesen eine Sozialauswahl zu treffen. Damit soll der am wenigsten sozial Schutzwürdige entlassen werden. Bei dieser Auswahl darf der Arbeitgeber nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu Ungunsten eines Arbeitnehmers berücksichtigen, wenn dieser kurz vor der Altersrente steht.
Dr. Marcus Hartmann
Nießbrauchsbestellung durch testamentarisch gebundenen Ehegatten
Haben Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichtet, darf der überlebende Ehegatte regelmäßig nur Schenkungen vornehmen, wenn er dafür ein lebzeitiges Eigeninteresse hat. Die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchsrechts – die eine Schenkung darstellt – kann in diesem Sinne nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe gerechtfertigt sein, wenn sich der überlebende Ehegatte dahingehend absichern möchte, dass ihn der Nießbrausberechtigte in alten, kranken und gebrechlichen Tagen unterstützt.
Dr. Marcus Hartmann
Maßgeblichkeit eines zeitnahen Kaufpreises für schenkungsteuerliche Bewertung
Liegen weder vom Gutachterausschuss ermittelte Vergleichspreise noch Vergleichsfaktoren vor, kann sich der für die Schenkungsteuer relevante Vergleichspreis auch aus einem zeitnah zum Bewertungsstichtag vereinbarten Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück ergeben. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH).
Dr. Tobias Spanke
Befähigung fehlt nicht allein wegen noch ausstehender Facharztanerkennung
War ein Arzt für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird nach dem Gesetz vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt einer Gesundheitsverletzung ursächlich war (§ 630h Abs. 4 BGB). Die noch fehlende Facharztanerkennung rechtfertigt laut Oberlandesgericht (OLG) Dresden für sich genommen nicht diese Vermutung.
Dr. Marcus Hartmann
Höhere Schenkung- und Erbschaftsteuer ab 2023?
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 vorgelegt. Bei der Schenkung oder Vererbung von Immobilien könnte dies zu einer Erhöhung der Erbschaftsteuer von bis zu 50 Prozent führen.
Dr. Tobias Spanke