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AGB können urheberrechtsfähig sein

OLG Köln, Urt. v. 27.02.2009 - 6 U 193/08

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln können auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als Sprachwerk urheberrechtsfähig sein, sofern sie eine geistige Schöpfung darstellen.

Praxishinweis: Vor einer schlichten Übernahme der AGB anderer Unternehmen ist daher - ungeachtet der Möglichkeit sonstiger rechtlicher Unzulänglichkeiten - auch unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten zu warnen.

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