AGB können urheberrechtsfähig sein
OLG Köln, Urt. v. 27.02.2009 - 6 U 193/08
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln können auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) als Sprachwerk urheberrechtsfähig sein, sofern sie eine geistige Schöpfung darstellen.
Praxishinweis: Vor einer schlichten Übernahme der AGB anderer Unternehmen ist daher - ungeachtet der Möglichkeit sonstiger rechtlicher Unzulänglichkeiten - auch unter urheberrechtlichen Gesichtspunkten zu warnen.